Gerichtsbeschluss sorgt für Aufsehen: ORF-Beitrag auf dem Prüfstand

Ein aktueller Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) wirft neue Fragen zur Rechtmäßigkeit des ORF-Beitrags auf. Das Gericht hat ein laufendes Verfahren vorübergehend ausgesetzt, da eine endgültige Klärung durch den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) noch aussteht. Diese Entwicklung nährt die Hoffnung vieler Gebührenzahler: Könnte der ORF-Beitrag bald fallen?

Rechtsstreit um ORF-Beitrag erreicht nächste Instanz

Wie der Journalist und Jusstudent Lucas Ammann in seinem Blog berichtet, hat er mit Unterstützung des Anwalts Mag. Gerold Beneder eine Beschwerde gegen den ORF-Beitrag eingebracht. Nun gibt es eine entscheidende Weichenstellung: Ein BVwG-Richter hält die Angelegenheit für eine „grundsätzliche Rechtsfrage“, die erst durch den Verwaltungsgerichtshof endgültig entschieden werden muss.

Juristen stellen ORF-Argumentation infrage

Der ORF beruft sich darauf, dass das ORF-Gesetz keine explizite Obergrenze für den Beitrag festlegt und daher kein gesonderter Beschluss des ORF-Stiftungsrats erforderlich sei. Doch zahlreiche Juristen widersprechen dieser Argumentation und sehen im Gesetz sehr wohl eine Höchstgrenze, die ohne eine formale Zustimmung nicht überschritten werden dürfte.

Aufschiebende Wirkung: ORF kann Beitrag vorerst nicht einfordern

Das BVwG hat klargestellt, dass diese juristische Streitfrage einer höchstgerichtlichen Klärung bedarf. Konkret betrifft dies §31 Abs. 19 ORF-G, der festlegt, ob die monatlichen 15,30 Euro ohne weitere Genehmigung festgesetzt werden dürfen. Besonders relevant für Gebührenzahler: Bis zur Entscheidung des VwGH müssen Beschwerdeführer den Beitrag nicht bezahlen, da das Verfahren aufschiebende Wirkung hat – der ORF kann die Gebühr somit vorerst nicht einfordern.

Entscheidungsprozess könnte sich bis Sommer hinziehen

Anwalt Mag. Gerold Beneder sieht in der aktuellen Beitragserhebung einen Verstoß gegen die Eigentumsfreiheit. Menschen, die den ORF weder nutzen noch empfangen können, seien dennoch zur Zahlung verpflichtet – ein fragwürdiges Modell. Beneder vergleicht dies mit dem Straßenverkehr: Eine festgelegte Höchststrafe werde nicht automatisch verhängt, ebenso wenig sei ein Höchstbeitrag gleichbedeutend mit einer verbindlichen Gebühr. Die endgültige Entscheidung wird frühestens im Sommer erwartet. Bis dahin bleibt der ORF finanziell abgesichert – unter anderem durch das europäische Medienfreiheitsgesetz.

Weitere Informationen zum Einspruch

  • Anforderung eines Bescheids: Nach Erhalt der Zahlungsaufforderung der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) haben Sie 14 Tage Zeit, einen formellen Bescheid zu verlangen. (Mehr Infos)
  • Einbringung einer Beschwerde: Innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Bescheids kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) eingelegt werden. (Mehr Infos)
  • Kosten: Für die Beschwerde fallen Gebühren in Höhe von 30 Euro an. (Mehr Infos)
  • Verfassungsmäßigkeit: Das BVwG hat bisher die ORF-Beitragspflicht als verfassungskonform eingestuft. (Mehr Infos)
  • Sonderregelungen für Unternehmen: Kommunalsteuerpflichtige Betriebe sind zur Zahlung verpflichtet. Weitere Informationen finden Sie beim Unternehmensserviceportal (USP). (Mehr Infos)

📌 Interview mit RA Mag. Gerold Beneder: Hier ansehen