Betreff: Juristische Beschwerde und Antrag auf Bescheid über ORF-Gebühren
Empfängeradresse:
ORF Gebühren Info Service
Argentinierstraße 30a
1040 Wien
E-Mail-Adresse: kundendienst@orf.at
Absender:
[Vorname Nachname]
[Adresse]
[PLZ Ort]
Kundennummer falls vorhanden
[Datum]
MUSTER
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gemäß § 12 Abs. 2 ORF-Beitragsgesetz die Ausstellung eines Bescheides über die Festsetzung des ORF-Beitrags und dessen Zustellung an meine Person. Zusätzlich fordere ich die Einhaltung folgender gesetzlicher Vorgaben und bitte um schriftliche Bestätigung, dass diese in meinem Fall berücksichtigt wurden.
1. Gesetzmäßiges Verfahren zur Beitragserhebung
Es ist nachzuweisen, dass die Beitragserhebung und die Festlegung der Höhe des Beitrags im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben erfolgt sind. Ich fordere eine detaillierte Dokumentation über die Berechnungsmethodik.
2. Prüfung auf unionsrechtswidrige staatliche Beihilfe
Ich ersuche um Bestätigung, dass der ORF-Beitrag keine unzulässige staatliche Beihilfe gemäß Artikel 107 AEUV darstellt. Eine entsprechende Stellungnahme der Europäischen Kommission ist beizufügen.
3. Wahrung des Eigentumsrechts
Es ist sicherzustellen, dass die Zwangsfinanzierung durch ORF-Gebühren nicht gegen Artikel 1 des Protokolls Nr. 1 zur EMRK verstößt, der das Recht auf Eigentum schützt.
4. Verhältnis von Leistung und Gegenleistung
Ich fordere den Nachweis, dass die Höhe des Beitrags in einem angemessenen Verhältnis zur erbrachten Leistung steht und keine übermäßige finanzielle Belastung darstellt, insbesondere für Haushalte, die keine ORF-Dienste aktiv nutzen.
5. Transparenz und Mittelverwendung
Es ist eine detaillierte Aufstellung über die Mittelverwendung der ORF-Beiträge zu übermitteln, um sicherzustellen, dass die finanziellen Mittel ausschließlich für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke verwendet werden.
6. Diskriminierungsfreiheit
Ich fordere die Bestätigung, dass die Beitragserhebung nicht gegen das Diskriminierungsverbot gemäß Artikel 14 EMRK verstößt, insbesondere im Hinblick auf Personen, die keine ORF-Inhalte konsumieren.
7. Technologische Neutralität
Es ist nachzuweisen, dass der Beitrag keine unzulässige Diskriminierung gegenüber anderen Medienanbietern darstellt und mit der technologischen Entwicklung Schritt hält.
8. Recht auf Opt-out
Die rechtliche Grundlage für das Fehlen einer Möglichkeit, sich von der Beitragspflicht abzumelden, ist darzulegen und verfassungsrechtlich zu prüfen.
9. Angemessenheit des Beitrags bei Haushaltsumstellungen
Bitte klären Sie, wie Beitragspflichten bei modernen Haushaltsmodellen (z. B. Shared Living) oder bei mehreren Wohnsitzen gehandhabt werden, um Doppelerhebungen auszuschließen.
10. Unabhängigkeit der Berichterstattung
Es ist sicherzustellen, dass der Beitrag seiner Funktion als Garant für eine unabhängige und ausgewogene Berichterstattung gerecht wird und nicht als versteckte Subvention missbraucht wird.
Ich ersuche um schriftliche Bestätigung, dass die oben genannten Punkte geprüft und eingehalten wurden, sowie um Ausstellung eines rechtsmittelfähigen Bescheides.
Mit freundlichen Grüßen,
[Vorname Nachname]
[Unterschrift]
Hinweis für Serienbrief-Nutzer:
Bitte tragen Sie Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse, Datum) an den entsprechenden Stellen ein und senden Sie den Brief an die oben angegebene Adresse.
Weiter Gründe gegen die ORF-Gebühren
Hier sind 30 rechtlich fundierte Gründe für einen Einspruch gegen die ORF-Zwangsgebühren, basierend auf dem ORF-Gesetz und weiteren Regelungen:
- Keine Empfangsmöglichkeit: Die ORF-Gebühr ist nur dann gerechtfertigt, wenn tatsächlich Geräte vorhanden sind, die Rundfunkempfang ermöglichen (§ 3 ORF-Beitrags-Gesetz).
- Fehlender individueller Bescheid: Eine Zahlungsaufforderung ohne Bescheid ist unzulässig (§ 12 Abs. 2 ORF-Beitrags-Gesetz).
- Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot: Pauschale Beitragserhebung verstößt gegen das Gleichheitsprinzip.
- Unklare rechtliche Grundlage: Die Erhebung muss klar und transparent dargelegt werden (§ 7a ORF-Gesetz).
- Mangelnde Transparenz der Mittelverwendung: Die Offenlegung der Beitragsverwendung ist Pflicht (§ 7a Abs. 1 ORF-Gesetz).
- Qualität und Erfüllung des öffentlichen Auftrags: Nicht erfüllte Aufträge machen Gebühren anfechtbar (§ 31 Abs. 1 ORF-Gesetz).
- Europarechtliche Bedenken: Gebühren könnten gegen EU-Regeln zum freien Wettbewerb verstoßen.
- Unverhältnismäßige finanzielle Belastung: Gebühren können eine zu große Belastung darstellen (§ 5 ORF-Beitrags-Gesetz).
- Fehlende Einzugsermächtigung für Teilzahlungen: Monats- oder Quartalszahlungen sind ohne Einzugsermächtigung unzulässig (§ 3 ORF-Beitrags-Gesetz).
- Rechtswidrige Exekutionsmaßnahmen: Rückstandsausweise ohne Bescheid widersprechen dem Verwaltungsverfahrensgesetz (§ 12 ORF-Beitrags-Gesetz).
- Verjährung von Ansprüchen: Forderungen, die älter als fünf Jahre sind, könnten verjährt sein (§ 1480 ABGB).
- Keine vertragliche Bindung: Es besteht kein individueller Vertrag mit ORF oder GIS.
- Verstoß gegen das Datenschutzrecht: Unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 6 Abs. 1 DSGVO).
- Fehlerhafte Vorschreibung: Formale oder inhaltliche Fehler machen Forderungen anfechtbar.
- Kein Wohnsitz in Österreich: Ausländische Haushalte sind nicht zahlungspflichtig.
- Keine Nachweise über Empfangseinrichtungen: GIS/ORF müssen Geräte nachweisen.
- Fehlende Mitteilungspflicht: Betroffene müssen umfassend über ihre Pflichten informiert werden (§ 7 ORF-Beitrags-Gesetz).
- Diskriminierung durch Pauschalgebühren: Pauschale Abgaben können diskriminierend sein.
- ORF erfüllt Bildungsauftrag nicht: Nicht erfüllte Verpflichtungen machen Gebühren anfechtbar (§ 4 Abs. 1 ORF-Gesetz).
- Zweifelhafte Mittelverwendung: Gebühren könnten für kommerzielle Zwecke missbraucht werden.
- Verletzung der Meinungsfreiheit: Verpflichtung zur Finanzierung eines nicht unterstützten Mediums (Art. 10 EMRK).
- Keine Nutzung von Zusatzdiensten: Gebühren für nicht genutzte Streaming-Dienste sind anfechtbar.
- Kein Nachweis der Zuständigkeit: GIS/ORF müssen Zuständigkeit belegen.
- Keine klare Gebührenstruktur: Unklare Struktur kann gegen Transparenzanforderungen verstoßen (§ 5 ORF-Beitrags-Gesetz).
- Verstoß gegen EU-Wettbewerbsrecht: Gebühren könnten den freien Wettbewerb behindern (Art. 107 AEUV).
- Keine individuelle Nutzungsermittlung: Pauschale Gebühren verstoßen gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip.
- Doppelte Belastung durch Streaming-Abonnements: Zusätzliche Gebühren für ORF sind unverhältnismäßig.
- Fehlende rechtliche Grundlage bei Firmenbesitz: Firmen könnten nicht zahlungspflichtig sein.
- Keine Nutzung während Abwesenheit: Längere Auslandsaufenthalte machen Gebühren anfechtbar.
- Unklarheiten bei Mehrpersonen-Haushalten: Unklare Zahlungszuordnung kann ein Einspruchsgrund sein.
Diese Gründe bieten eine breite Grundlage, um den Einspruch gegen die ORF-Zwangsgebühren rechtlich stichhaltig zu formulieren.