Artikel 6 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten. Ein „berechtigtes Interesse“ gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f ist eine der sechs Rechtsgrundlagen, auf die sich die Verarbeitung personenbezogener Daten stützen kann. Es ist wichtig zu beachten, dass es sich hierbei nicht um Buchstabe d, sondern um Buchstabe f handelt.
Laut diesem Artikel ist die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn sie zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.
Das bedeutet, dass Unternehmen, Organisationen oder Einzelpersonen personenbezogene Daten verarbeiten dürfen, wenn sie ein berechtigtes Interesse an dieser Verarbeitung nachweisen können und dieses Interesse die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen nicht überwiegt. Die DSGVO gibt keine erschöpfende Liste dessen, was ein berechtigtes Interesse darstellen könnte, aber sie erwähnt einige Beispiele wie Betrugsprävention, Netzwerk- und Informationssicherheit oder Direktmarketing.
Der Verantwortliche muss vor der Verarbeitung eine Abwägung vornehmen und dokumentieren, um sicherzustellen, dass das berechtigte Interesse die Rechte der betroffenen Personen nicht überwiegt. Diese Abwägung ist ein zentraler Aspekt des Grundsatzes der Rechenschaftspflicht unter der DSGVO.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass betroffene Personen das Recht haben, gegen die Verarbeitung ihrer Daten auf der Grundlage eines berechtigten Interesses Widerspruch einzulegen. In einem solchen Fall muss die Verarbeitung eingestellt werden, es sei denn, der Verantwortliche kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.