Eine Richterin, 40 Jahre alt, aus Lüdenscheid wurde zu 2 Jahren und 10 Monaten Haft verurteilt, womit die Strafe auch nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Der Fall ist im Zusammenhang zum Fall des Richters Dettmers und den hohen Anforderungen an Richter zum gesetzestreuen Handeln deshalb so interessant, weil die Maßstäbe, die vor allem im Fall des Richters Dettmers zur Selbstanzeigepflicht der Richter über die Vorbefasstheit zum Streitgegenstand aufgestellt wurden so hoch sind, dass einige Richter durch Nichtanzeige ihrer Impfungen mit demselben Impfstoff genau eben diese Probleme bekommen könnten, weil sie quasi in eigener Sache entschieden, aber die Parteien im Rechtsstreit einen Anspruch darauf haben, dass ein Richter vor ihnen sitzt, der neutral und unbefangen ist. Aus dem Grund war es bisher immer für jeden Richter sonnenklar – keine Entscheidung in eigener Sache.

Nun haben ganz viele eifrige Richter bereits Abweisungsurteile gefällt, die auch alle noch rechtlich extrem fragwürdig sind, weil sie durch behördliche Zulassungsentscheidungen (die erst das Arzneimittelgesetz zur Anwendung brachten § 2 Abs. 4 AMG) erklären, das just diese Zulassung zur Zurückweisung dieses Anspruchs aus dem Arzneimittelgesetz führe, da aus der behördlichen Entscheidung inzident ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis vorliegen müsse, das allen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft Schweigen gebiete.

Wenn sich dann herausstellt, dass die Richter mit dem gleichen Impfstoff des selben Herstellers geimpft wurden und dann auch noch das Tatbestandsmerkmal “Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft” in das Tatbestandsmerkmal “die Behörde hat immer Recht” umdichteten, um eine Abweisungsentscheidung in Impfschadensfällen darauf zu gründen, dann hat wohl kein Strafgericht damit Probleme die Rechtsbeugung zu erkennen, wenn die Maßstäbe in den Verfahren Dettmers gelten. Beim Strafmaß dürfte dann wohl auch noch ganz anders ausgeholt werden, wenn sich herausstellen sollte, dass es alles orchestrierte Weisungsfälle waren, denen sich die Richter beugten. Dann ging es eben nicht nur um den Einzelfall, sondern eine Vielzahl von Fällen und eine Abschreckung von Impfgeschädigten zu Durchsetzung berechtigter Ansprüche an die auch pressewirksam diese Entscheidungen adressiert waren.

Meine Empfehlung an die Richter: Unter keinen Umständen unter Druck setzen lassen, sondern weiter frei entscheiden, auch wenn die Justizverwaltung dann mit dem Richteraustauschspiel beginnt, um solange Richter zu tauschen, bis der passende Richter, der abweist auch im Dezernat der Kammer sitzt, um die Klage abzuweisen. Auf gar keinen Fall Tatbestandsmerkmale erdichten, die nicht im Gesetz stehen oder nicht existente neue Darlegungsmaßstäbe erfinden, die der BGH bereits anders seit Jahren ausgeurteilt hat. Wie die Verurteilung zeigt, kann das später viel teurer sein als heute nur ein wenig Rückgrat zu zeigen.

So ein Spiel haben wir bereits morgen in Dortmund. Die ursprüngliche Richterin ein stellvertretende vorsitzende Richterin am Landgericht, die ursprünglich als gesetzliche Richterin bestellt war, wurde unterjährig im August 2023 durch einen Richter (weder Richter am Amtsgericht noch Richter am Landgericht) abgelöst, der nun morgen über einen Impfschadensfall um 9:00 Uhr befinden soll. Natürlich hat er sich selbst für zuständig erklärt und lehnt jedwede Übertragung auf die Kammer als Spruchkörper ab und auch eine Übertragung auf die Heilbehandlungskammer komme nicht in Betracht. Das ist das gleiche Spiel, das wir im ersten Verfahren beim Landgericht in Hamburg erlebten, wo uns von der Justizverwaltung im allerersten Verfahren deutschlandweit ein Richter am Amtsgericht austauschend vorgesetzt wurde, der auf gar keinen Fall die Kammer als Spruchkörper (3 Berufsrichter) involviert wissen wollte, weil er allein entscheiden sollte. Wenn das zu oft in Deutschland vorkommt ist das nicht so smart, da ich über die Verfahren berichte und jeder sehen kann, was die Justizverwaltung veranstaltet.

Richter, die noch nicht als Richter am Landgericht berufen wurden, sind entweder in der Erprobung oder in der Abordnung und unterliegen anschließend wieder für ihren weiteren Werdegang der Beurteilung der Justizverwaltung. Wenn genau solche Richter dann in Impfschadensfällen von außen eingrätschen und unterjährig eingetauscht werden und sich dann auch so verhalten – wie sie es mutmaßlich sollen und müssen, da sie ja unter Beurteilungsdruck stehend nicht unabhängig sind, sondern der Justizverwaltung gefallen müssen, ist aus Sicht der Geschädigten die Unabhängigkeit des neuen Richters weg und der gesetzliche Richter (Heilbehandlungskammer oder gesamter Spruchkörper mit drei Berufsrichtern) entzogen.

Die Einzelrichter können froh sein, wenn sie wegen Besorgnis der Befangenheit aus dem Rennen genommen werden und nicht Gefahr laufen, sich für die Karriere strafbar machen zu müssen. Sie sollten das gelassen und dankbar hinnehmen.

RA. Dr. Tobias Ulbrich