GIS Gebühren: ORF-Haushaltsabgabe und OBS-Verfahren

1. Rechnungshofprüfung: Effizienz der OBS-Verfahren

Der österreichische Rechnungshof untersucht derzeit die Praktiken der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) hinsichtlich der Einhaltung des Gebots der Sparsamkeit bei Vorschreibungen und Mahnverfahren. Ziel ist es, die Wirtschaftlichkeit und Effizienz der OBS-Verfahren zu bewerten.

2. Reaktion auf Schreiben von OBS und Anwälten

Die OBS versendet regelmäßig Vorschreibungen und Mahnungen zur Einforderung des ORF-Beitrags. Bei Nichtzahlung können weitere Schritte durch Anwälte oder Inkassoinstitute folgen. Es ist ratsam, auf solche Schreiben aktiv zu reagieren, beispielsweise durch das Anfordern eines Bescheides, um rechtliche Klarheit zu erlangen und zusätzliche Kosten zu vermeiden.

3. Rechtmäßigkeit von Vorschreibungen gemäß § 17 ORF-Beitragsgesetz

Gemäß § 17 Abs. 4 und 5 des ORF-Beitragsgesetzes ist grundsätzlich ein Jahresbeitrag vorzuschreiben. Abweichungen auf zwei- oder sechsmonatige Zahlungszeiträume sind nur bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung zulässig. Ohne diese Einzugsermächtigung sind kürzere Vorschreibungszeiträume gesetzeswidrig und können angefochten werden.

www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2023/112/P17/NOR40255585

4. Vorteile des Einspruchs gegen Bescheide

Ein Einspruch gegen Bescheide der OBS kann dazu führen, dass Mahnspesen und Anwaltskosten entfallen. Zudem ermöglicht ein korrekt angeforderter Bescheid die genaue Prüfung der Rechtmäßigkeit der Vorschreibung. Es ist daher empfehlenswert, in dieser Phase die eigenen Gründe für die Verweigerung der Zahlung darzulegen, um unnötige Kosten zu vermeiden.

5. Exekution durch Rückstandsausweise der OBS

Die OBS ist gesetzlich ermächtigt, sogenannte „vollstreckbare Rückstandsausweise“ auszustellen, die direkt zur Einleitung einer Exekution genutzt werden können. Dies unterscheidet sie von Privatpersonen, die für eine gerichtliche Vollstreckung zunächst klagen müssen. Daher ist es entscheidend, frühzeitig auf Schreiben der OBS zu reagieren, um die Situation nicht eskalieren zu lassen.

www.ris.bka.gv.at/JudikaturEntscheidung.wxe?Abfrage=Lvwg&Dokumentnummer=LVWGR_TI_20171025_LVwG_2015_20_1677_24_06

6. Umgang mit Ermittlungsverfahren und Bescheidanforderungen

Wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, sollten Betroffene erneut schriftlich reagieren, ihre Gründe für die Nichtzahlung darlegen und ausdrücklich einen Bescheid anfordern. Erfahrungsgemäß führen solche Verfahren zu Bescheiden, in denen oft keine Mahnspesen oder Anwaltskosten mehr enthalten sind. Dies zeigt, dass der aktive Rechtsweg Bürger entlasten kann.

7. Bedeutung mündlicher Verhandlungen bei Bescheiden

Bescheide, die kürzere Zahlungszeiträume als ein Jahr vorschreiben, sollten laut Gesetz aufgehoben werden, wenn keine Einzugsermächtigung vorliegt. In solchen Fällen könnte eine mündliche Verhandlung erforderlich sein, bei der der Richter klärt, ob die Vorschreibung rechtmäßig erfolgte. Dies betont die Bedeutung korrekter Verwaltungsverfahren im Sinne der Gesetzgebung.

8. Fazit: Rechtsschutz durch aktive Mitwirkung

Betroffene sollten sich bei Unklarheiten oder Einwänden gegen den ORF-Beitrag frühzeitig wehren und sämtliche rechtlichen Mittel ausschöpfen. Eine frühzeitige und aktive Reaktion kann nicht nur unnötige Kosten vermeiden, sondern auch die Chancen erhöhen, dass Vorschreibungen und Bescheide rechtlich überprüft und gegebenenfalls aufgehoben werden.