Beschreibung
Das rechtlich fundierte Musterschreiben für alle, die sich gegen illegale Parkraumbewirtschaftung zur Wehr setzen wollen
Du hast eine Parkstrafe erhalten, weil du angeblich zu lange auf einem Privatparkplatz gestanden bist – obwohl du nur einkaufen warst? Dein Kennzeichen wurde automatisch erfasst und du hast ohne Vorwarnung eine saftige Zahlungsaufforderung erhalten? Dann ist dieses Einspruchsschreiben dein rechtlicher Schutzschild.
Mit unserem professionell formulierten Schreiben legst du Einspruch gegen automatisierte Strafen, unrechtmäßige Videoüberwachung und die Speicherung deiner personenbezogenen Daten ein. Gleichzeitig machst du deine Datenschutzrechte nach DSGVO geltend, forderst die vollständige Löschung deiner Daten und stellst klar, dass du dich nicht zum Bestandteil eines Geschäftsmodells machen lässt, das auf fragwürdiger Datenverwertung basiert.
Universell einsetzbar – nicht nur gegen HOFER
Dieses Einspruchsschreiben wurde ursprünglich für Vorfälle im Zusammenhang mit der HOFER Kommanditgesellschaft entwickelt, kann aber mit wenigen Handgriffen für jedes andere private Unternehmen angepasst werden, das ein ähnliches System betreibt. Ob Park & Control, Apcoa, EasyPark, Supermarktketten, Outlet-Parks oder Einkaufszentren:
Wo Videoüberwachung und digitale Parkraumbewirtschaftung in rechtswidriger Weise miteinander verknüpft werden, kann dieses Schreiben eingesetzt werden.
Du musst lediglich die Kontaktdaten im Schreiben (z. B. „HOFER KG“) durch das jeweils zuständige Unternehmen ersetzen – der rechtliche Rahmen bleibt gleich.
Das bekommst du mit deinem Download
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Sofort einsatzfähiges, rechtlich geprüftes Musterschreiben im Word- und PDF-Format
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DSGVO-Auskunftsersuchen, Löschaufforderung und Widerspruch nach Art. 21 DSGVO in einem
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Möglichkeit zur individuellen Anpassung (Firmennamen, Datum, Kennzeichen etc.)
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Juristisch klar formuliert – sachlich, druckvoll, aber nicht angreifbar
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Für jede Situation einsetzbar, in der eine private Organisation dich überwacht, deine Daten speichert und dich dafür abstraft
Zusätzlich: Persönliche Unterstützung durch den Bürgerschutz Verein
Wenn du bereits eine Parkstrafe erhalten hast, bitten wir dich:
Schick uns die Unterlagen (Strafbescheid, Fotos, Schriftverkehr etc.) an einspruch@buergerschutz.org, damit wir deinen Fall individuell prüfen und – wenn gewünscht – weiterführende rechtliche Schritte prüfen können (inkl. möglicher Besitzstörungsklage oder Datenschutzbeschwerde).
Fazit: Ein Must-have für alle, die sich nicht alles gefallen lassen wollen
Du bekommst mit diesem Schreiben ein starkes Werkzeug in die Hand, um dich rechtlich korrekt, aber selbstbewusst zu wehren. Du musst kein Jurist sein, um dein Recht durchzusetzen – wir haben die juristische Arbeit für dich bereits erledigt.
Jetzt herunterladen – ausfüllen – abschicken – und nie wieder zahlen für digitale Willkür.
Unterstützt vom Bürgerschutz Verein – www.buergerschutz.org
Top 10 Gründe gegen private Parkraumbewirtschaftung mit Videoüberwachung
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Verstoß gegen DSGVO – keine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO
Die automatisierte Erfassung von Kennzeichen und Videodaten erfolgt meist ohne gültige Einwilligung oder berechtigtes Interesse. Laut DSGVO ist das unzulässig – insbesondere in öffentlich zugänglichen Bereichen wie Supermarktparkplätzen. -
Kein mildestes Mittel – Verhältnismäßigkeit nicht gegeben (Art. 5 DSGVO)
Es gibt weniger eingriffsintensive Alternativen (z. B. Parksensoren oder manuelle Kontrolle), weshalb die automatisierte Totalüberwachung nicht verhältnismäßig ist. -
Keine gültige Einwilligung – informierte Zustimmung fehlt
Kunden werden nicht gefragt, ob sie gefilmt werden möchten – auch nicht beim Befahren des Parkplatzes. Ein Hinweis auf einem Schild ist nicht ausreichend für eine gültige Einwilligung (vgl. Art. 7 DSGVO). -
Datenspeicherung ohne Zweckbindung – Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO
Die Daten werden nicht zur Verkehrsregelung, sondern zur Einnahmenerzielung gespeichert – ein Zweck, der nicht den Anforderungen der DSGVO entspricht. -
Automatisierte Entscheidungen ohne menschliches Zutun – Art. 22 DSGVO
Strafzettel werden vollautomatisiert ausgestellt. Solche Entscheidungen über Sanktionen dürfen nicht ohne menschliche Prüfung erfolgen, insbesondere nicht im sensiblen Bereich personenbezogener Daten. -
Bürger können nicht ausweichen – faktischer Zwang = Nötigung (§ 105 StGB)
Wer einkaufen möchte, hat keine Wahl. Es gibt keine alternativen Parkmöglichkeiten. Diese erzwungene Teilnahme an einem Überwachungssystem kann als Nötigung gewertet werden. -
Keine Kontrolle über Datenverarbeiter – Verstöße gegen Art. 28 DSGVO
Oft ist unklar, wer Zugriff auf die Daten hat, wie sie gespeichert oder gelöscht werden. Die gesetzlich geforderten Verträge zur Auftragsverarbeitung fehlen oder sind mangelhaft. -
Keine Information über Speicherdauer oder Zugriffsberechtigte – Verstöße gegen Art. 13 DSGVO
Betroffene erhalten keine Information über die Dauer der Speicherung oder darüber, wer intern oder extern auf ihre Daten zugreifen kann. -
OGH-Entscheidungen bestätigen: Bereits der Eindruck von Überwachung ist unzulässig
Urteile wie OGH 6 Ob 150/19f und 3 Ob 195/17y zeigen: Schon der Eindruck, gefilmt zu werden, kann eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellen – egal, ob aufgezeichnet wird oder nicht. -
Kein öffentliches Interesse – kommerzielles Geschäftsmodell zur Einnahmenerzielung
Die Überwachung dient nicht der Sicherheit, sondern vor allem der Einnahme von Strafen – das hat nichts mit öffentlichem Interesse zu tun, sondern ist reine Privatwirtschaft mit Sheriff-Funktion.News
Was man dagegen tun kann:
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Einspruch einlegen (DSGVO-Basis: Auskunft, Löschung, Widerspruch)
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Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einreichen (dsb.gv.at)
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Besitzstörungsklage prüfen lassen, wenn ohne Zustimmung gefilmt wird
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Einstweilige Verfügung beantragen (§ 382 EO), um die Überwachung zu stoppen
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Strafanzeige wegen Nötigung (§ 105 StGB) prüfen, wenn keine Alternative besteht
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Zivilklage auf Unterlassung und Schadenersatz bei Persönlichkeitsrechtsverletzung
Mitgliedschaft inklusive – volle Unterstützung durch den Bürgerschutz Verein
Mit dem Erwerb dieses Einspruchsschreibens wirst du automatisch außerordentliches Mitglied des Bürgerschutz Vereins für eine Laufzeit von 12 Monaten. Die Mitgliedschaft ist im Kaufpreis enthalten und berechtigt dich, dieses Schreiben rechtlich wirksam zu verwenden, da wir ausschließlich für unsere Mitglieder tätig werden.
Als Mitglied profitierst du von:
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Zugang zu weiteren juristischen Vorlagen
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eventuell rechtlicher Ersteinschätzung deines Falls per E-Mail
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regelmäßigen Informationen zu Datenschutz, Überwachung und Bürgerrechten
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individuellem Support durch unser Team auf Anfrage
Du kannst jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen, wenn du Unterstützung brauchst oder eine neue Strafe erhältst. Der Bürgerschutz Verein steht an deiner Seite.
Kontakt für Mitglieder: einspruch@buergerschutz.org