Bürger – schutz
Bürgerschutz als Verein bezieht sich auf eine organisierte Gruppe von Bürgern, die sich in einer formalen Struktur zusammengeschlossen haben, um das Wohl und die Sicherheit ihrer Gemeinschaft aktiv zu fördern und zu schützen.
Bürgerschutz als Verein
Prävention und Aufklärung
Nachbarschaftswache
Unterstützung im Notfall
Förderung des Zusammenhalts in der Gemeinschaft
Zusammenarbeit mit lokalen Behörden
Illegale Videoüberwachung
Wir vom Bürgerschutz treten entschieden gegen illegale Videoüberwachung ein, um die Privatsphäre und Grundrechte aller Bürger zu schützen und zu bewahren.
Bürgerschutz
Im Bürgerschutz engagieren wir uns für den Schutz der Privatsphäre und gegen den Missbrauch durch illegale Videoüberwachung. Wir streben danach, das öffentliche Bewusstsein für diese Problematik zu stärken. Wenn Sie sich von unerlaubter Überwachung betroffen fühlen, bitten wir Sie, sich bei uns zu melden. Gemeinsam setzen wir uns für Ihre Rechte ein.
Verletzung der Privatsphäre
Psychologische Auswirkungen
Fehlende Transparenz und Kontrolle
Missbrauchspotenzial
Rechtliche Bedenken
Erosion des Vertrauens
Schadenersatzforderungen
anzeige@buergerschutz.org
Deine Unterstützung
Senden Sie uns bitte Fotos und Adressangaben aller Personen, die sich unerlaubter Videobeobachtungen bedienen. Als Organisation für Bürgerschutz setzen wir uns für die Behebung dieses Problems ein. anzeige@buergerschutz.org
Prävention und Aufklärung:
Bürgerschutzvereine können Aufklärungsprogramme anbieten, um die Bürger über Sicherheitsrisiken zu informieren und sie über Maßnahmen zur Risikominimierung aufzuklären. Dies kann Themen wie Brandschutz, Erste Hilfe, Verkehrssicherheit und Prävention von Einbrüchen umfassen.
Nachbarschaftswache:
Einige Bürgerschutzvereine organisieren Nachbarschaftswachen, bei denen Freiwillige regelmäßig Patrouillen durchführen, um verdächtige Aktivitäten zu beobachten und zu melden. Ziel ist es, Kriminalität zu verhindern und ein Gefühl der Sicherheit in der Gemeinschaft zu fördern.
Unterstützung im Notfall:
Bürgerschutzvereine können in Notfällen unterstützend tätig werden, indem sie Erste-Hilfe-Leistungen anbieten, bei der Evakuierung helfen oder als Bindeglied zwischen der Gemeinschaft und den offiziellen Rettungsdiensten fungieren.
Förderung des Zusammenhalts in der Gemeinschaft:
Durch die Organisation von Veranstaltungen und die Bereitstellung von Plattformen für den Austausch und die Zusammenarbeit fördern diese Vereine den sozialen Zusammenhalt und das Gemeinschaftsgefühl.
Zusammenarbeit mit lokalen Behörden:
Oft arbeiten Bürgerschutzvereine eng mit lokalen Behörden und Sicherheitsdiensten zusammen, um ihre Aktivitäten zu koordinieren und die Effektivität ihrer Bemühungen zu maximieren.
Verantwortung und Haftung der Geschäftsführung unter der DSGVO:
Die gewerberechtliche Geschäftsführung trägt eine signifikante Verantwortung im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), vor allem wenn es um die Verarbeitung personenbezogener Daten geht. Die Haftung erstreckt sich auf verschiedene Bereiche, abhängig von der Rolle und den Pflichten, die die Geschäftsführung im Unternehmen innehat. Hier sind einige der Hauptverantwortlichkeiten und potenziellen Haftungsrisiken:
- Einhalten der DSGVO-Vorschriften: Die Geschäftsführung muss sicherstellen, dass das Unternehmen die DSGVO-Vorschriften einhält. Dies beinhaltet die Implementierung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten.
- Verantwortlichkeit (Accountability): Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Einhaltung der Datenschutzpraktiken und muss diese auch nachweisen können. Das beinhaltet die Führung von Aufzeichnungen über Datenverarbeitungsaktivitäten und die Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen bei risikoreichen Verarbeitungstätigkeiten.
- Benennung eines Datenschutzbeauftragten: In bestimmten Fällen, wie bei umfangreicher Verarbeitung sensibler Daten oder regelmäßiger und systematischer Überwachung von betroffenen Personen, muss ein Datenschutzbeauftragter ernannt werden.
- Meldung von Datenschutzverletzungen: Im Falle einer Datenschutzverletzung ist die Geschäftsführung verpflichtet, diese Verletzungen innerhalb von 72 Stunden nach Kenntniserlangung den zuständigen Datenschutzbehörden zu melden, und unter Umständen auch den betroffenen Personen, wenn ein hohes Risiko besteht.
- Haftung für Verstöße: Bei Verstößen gegen die DSGVO kann die Geschäftsführung zur Rechenschaft gezogen werden, was finanzielle Strafen einschließt, die bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens betragen können, je nachdem, welcher der Beträge höher ist.
Die konkrete Haftung kann variieren, abhängig von der spezifischen Rolle der Geschäftsführung und den Umständen des Einzelfalles. In jedem Fall ist es wesentlich, dass die Geschäftsführung aktiv an der Gestaltung und Überwachung der Datenschutzstrategien des Unternehmens beteiligt ist, um Compliance zu gewährleisten und Haftungsrisiken zu minimieren.